OVG bestätigt Verbot von Protest in Sicht- und Hörweite

+++ OVG bestätigt Verbot von Protest in Sicht- und Hörweite +++ Schild- und Schwert-Festival mit vielen Bezügen zu Combat 18 und gewalttätiger Naziszene kann ungehindert stattfinden +++

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat heute entschieden, dass die Dauerkundgebung der Initiative „Rechts rockt nicht!“ nicht vor dem Hotel Neisseblick stattfinden darf. Das Gericht bestätigte im Eilverfahren das Vorgehen des Landkreises Görlitz, der die Verlegung per Auflagenbescheid angeordnet hat.

Dazu erklärt die Sprecherin von „Rechts rockt nicht!“ Sascha Elsner: „Proteste gegen ein Nazifestival müssen weichen, damit Nazis ungestört ihre Kasse auffüllen können. Das ist ein Schlag ins Gesicht derer, die versuchen diesem Treiben etwas entgegenzusetzen. Der Landkreis Görlitz muss sich fragen, warum er demokratischen Protest verhindert, anstatt zu stärken. Die Nazis werden das als Einladung verstehen wieder und wieder nach Ostritz zu kommen.“

Zudem hat das antifaschistische Rechercheportal „Exif-Recherche“ und das ARD-Magazin „Monitor“ Bilder veröffentlicht, die den mutmaßlichen Tatverdächtigen im Mordfall Walter Lübcke als Teilnehmer eines Combat18-Treffen zeigen. Dieses Treffen hat am 23. März im nur 50 Kilometer von Ostritz entfernten Mücka stattgefunden. Es fand damals im Schatten einer von Thorsten Heise organisierten größeren Rechtsrock-Veranstaltung statt. Zwischen beiden Veranstaltungen besteht ein enger Zusammenhang.

Elsner dazu: „Das Schild und Schwert-Festival hat seine Bezüge zu Combat18-Strukturen kaum versteckt. Es gibt guten Grund zur Annahme, dass Einnahmen aus dem Festival in den Aufbau rechtsterroristischer Strukturen fließen. Die Begründung von Landratsamt und OVG Bautzen ist vor diesem Hintergrund eine besondere Frechheit. Unsere Versammlung soll die öffentliche Sicherheit gefährden? Das ist völlig realitätsfern. Die einzig richtige Maßnahme wäre dieses Nazifestival zu unterbinden.“

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